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IDD-Weiterbildungspflicht: 15 Stunden, Nachweis und Kontrolle für Versicherungsmakler und Agenturen
Die IDD-Weiterbildungspflicht verlangt von Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern und ihren Beschäftigten, die unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mitwirken, 15 Zeitstunden Weiterbildung pro Kalenderjahr. Geregelt ist sie in § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO und § 7 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Jede Maßnahme musst du belegen können, und die Belege bewahrst du fünf Jahre auf.
Die Pflicht gilt für Versicherungsmakler genauso wie für Agenturen in der Ausschließlichkeit. Unterschiedlich ist vor allem, wer kontrolliert. Hier liest du, wer betroffen ist, welche Formate zählen, was auf dem Nachweis stehen muss, was bei fehlenden Stunden droht und wie du die 15 Stunden für dein Büro planst. Die zweite IDD-Pflicht aus dem Alltag, das Beratungsprotokoll, behandelt unser Artikel zur Beratungsdokumentation mit KI.
Das Wichtigste in Kürze
15 Zeitstunden zu je 60 Minuten pro Kalenderjahr, für den Inhaber und für jede Person im Büro, die unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mitwirkt.
Die vollen 15 Stunden gelten auch, wenn du erst im Laufe des Jahres startest. Überzählige Stunden verfallen, fehlende lassen sich im Folgejahr nicht nachholen.
Anerkannt werden Präsenzseminare, betriebsinterne Schulungen und Selbststudium wie E-Learning mit Lernerfolgskontrolle. Jede Maßnahme braucht einen Bezug zum Versicherungsfach und muss die Qualitätsanforderungen der Anlage 3 VersVermV erfüllen.
Auf dem Nachweis stehen Name, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie der Anbieter mit Adresse und Kontaktdaten. Aufbewahrung: fünf Jahre, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres.
Die IHK kann eine Erklärung über das Vorjahr anfordern. Bei gebundenen Vermittlern sorgt der haftende Versicherer für die Kontrolle. Wer sich nicht weiterbildet, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 €.
Woher die IDD-Weiterbildungspflicht kommt
IDD steht für Insurance Distribution Directive, die EU-Richtlinie 2016/97 über den Versicherungsvertrieb. Ihr Artikel 10 Abs. 2 schreibt die regelmäßige Weiterbildung vor. Deutschland hat das 2018 in § 34d Abs. 9 GewO umgesetzt: Die Betroffenen „müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr nach Maßgabe einer Rechtsverordnung […] weiterbilden“. Die Einzelheiten stehen in § 7 VersVermV und in den Anlagen 3 und 4 der Verordnung.
Das Ziel beschreibt § 7 Abs. 1 VersVermV so: Du erhältst, passt an oder erweiterst deine berufliche Handlungsfähigkeit. Die Weiterbildung muss mindestens den Anforderungen deiner tatsächlichen Tätigkeit entsprechen und deine Fachkompetenz sowie deine personale Kompetenz erhalten.
Wer die 15 Stunden nachweisen muss
Die Pflicht hängt an der Tätigkeit. Ob du hauptberuflich oder nebenberuflich, in Vollzeit oder Teilzeit arbeitest, spielt keine Rolle. Sie gilt laut IHK auch dann, wenn du eine Erlaubnis hast, sie aber nicht nutzt (Schubladenerlaubnis).
Gruppe | 15 Stunden Pflicht? | Wer kontrolliert |
|---|---|---|
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO | Ja | IHK |
Versicherungsvertreter mit eigener Erlaubnis, z. B. Mehrfachagent | Ja | IHK |
Agentur als gebundener Vermittler nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO (Ausschließlichkeit) | Ja | Der haftende Versicherer (§ 48 Abs. 2a VAG) |
Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO | Ja | IHK |
Beschäftigte, die unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mitwirken | Ja, jede Person für sich | IHK oder Versicherer, über die Nachweise des Arbeitgebers |
Produktakzessorische Vermittler (Versicherung als Zusatzleistung zu einer Ware oder Dienstleistung) | Nein, aber regelmäßige Fortbildung nach § 48 Abs. 2 VAG | Versicherer |
Welche Mitarbeitenden im Innendienst betroffen sind
Die IHK Kassel-Marburg zählt alle Beschäftigten mit Vertriebstätigkeiten als grundsätzlich weiterbildungspflichtig. Dazu gehören Beratung, die Vorbereitung von Versicherungsverträgen einschließlich Vertragsvorschlägen, der Abschluss sowie das Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Verträgen, insbesondere im Schadenfall. Wer im Innendienst Schäden bearbeitet oder Angebote vorbereitet, fällt also in der Regel darunter. Die IHK empfiehlt eine Stellenbeschreibung, aus der sich der Tätigkeitsbereich ergibt. Bei Grenzfällen fragst du am besten direkt deine IHK.
GmbH, mehrere Geschäftsführer und Delegation
Ist dein Büro eine juristische Person, etwa eine GmbH, verlangen die IHKs nach ihrer Praxis zur Eigenerklärung grundsätzlich die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter. § 34d Abs. 9 Satz 4 GewO erlaubt eine Erleichterung: Es reicht, wenn eine angemessene Zahl von Personen den Nachweis erbringt, die die Vermittler im Betrieb beaufsichtigen und das Unternehmen vertreten dürfen. Bist du dagegen Einzelunternehmer und vermittelst oder berätst selbst oder leitest den Betrieb für diese Tätigkeiten, gilt diese Erleichterung nicht (§ 34d Abs. 9 Satz 5 GewO). Und die Beschäftigten, die tatsächlich vermitteln oder beraten, behalten ihre eigenen 15 Stunden. Die Stunden lassen sich auch nicht auf mehrere Personen aufteilen.
IDD-Weiterbildungsstunden: so wird gezählt
Die 15 IDD-Weiterbildungsstunden sind Zeitstunden mit 60 Minuten. Maßgeblich ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Aus den IHK-Hinweisen ergeben sich diese Regeln:
Wer im Laufe des Jahres startet, braucht trotzdem die vollen 15 Stunden. Eine anteilige Kürzung ist nicht vorgesehen.
Mehr als 15 Stunden kannst du nicht ins nächste Jahr übertragen.
Fehlende Stunden kannst du im Folgejahr nicht nachholen.
Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen, etwa bei schwerer Krankheit über das ganze Jahr oder bei Mutterschutz und Elternzeit von Angestellten, die das ganze Kalenderjahr umfassen.
Wer die Vermittlertätigkeit endgültig aufgibt, muss sich für dieses Jahr nicht mehr weiterbilden.
IDD-Punkte oder Stunden?
Im Alltag ist oft von IDD-Punkten oder Weiterbildungspunkten die Rede. Das Gesetz kennt keine Punkte und zählt nur Zeitstunden. Auch das Bildungskonto der Brancheninitiative gut beraten weist die hinterlegte Weiterbildungszeit aus. Rechne im Zweifel immer mit den Stunden, die auf der Bescheinigung des Anbieters stehen.
Was als IDD-Weiterbildung zählt
§ 7 Abs. 1 VersVermV lässt vier Formen zu: Präsenz, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen und andere geeignete Formen. Beim Selbststudium, wozu die IHKs Webinare und E-Learning zählen, braucht es eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter. Fachliteratur ohne fachliche Begleitung zu lesen reicht laut IHK Kassel-Marburg nicht.
Jede Maßnahme muss außerdem die Qualitätsanforderungen der Anlage 3 VersVermV erfüllen:
Planung: Die Maßnahme ist mit Vorlauf konzipiert, nachvollziehbar beschrieben und folgt einer Ablaufplanung.
Organisation: Die Teilnehmer bekommen vorab eine Einladung in Textform mit den erwerbbaren Kompetenzen und dem Umfang in Zeitstunden. Die Anwesenheit wird verbindlich dokumentiert, auch bei E-Learning und Blended Learning.
Durchführende: Wer schult, hat die nötige Fachkompetenz auf dem Gebiet.
Inhaltlich orientieren sich die IHKs an den Themen der Sachkundeprüfung aus Anlage 1 VersVermV: Kundenberatung, rechtliche Grundlagen (darunter Wettbewerbsrecht, Datenschutz und Geldwäschegesetz), Vorsorge sowie Sach- und Vermögensversicherung. Die IHK Berlin verlangt einen versicherungsfachlichen Bezug, der sich aus Titel oder Inhalt ergibt. Allgemeine Beratungs- und Gesprächstechniken erkennt sie in der Regel nicht an.
Zählt | Zählt nicht |
|---|---|
Präsenzseminar zu einer Versicherungssparte mit Teilnahmebescheinigung | Fachliteratur oder Newsletter lesen ohne Lernerfolgskontrolle |
Webinar oder E-Learning mit Test und Stundenangabe auf der Bescheinigung | Gespräche im Team beim Kaffee oder Mittagessen, die als Weiterbildung deklariert werden |
Geplante Inhouse-Schulung nach Anlage 3 mit Einladung und Anwesenheitsliste | Allgemeines Kommunikationstraining ohne Versicherungsbezug |
Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung | Die Sachkundeprüfung selbst |
Erwerb einer Berufsqualifikation nach § 5 VersVermV | Stunden aus dem Vorjahr |
Eine staatliche Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern gibt es nicht, darauf weist die IHK Berlin hin. Prüf deshalb vor der Buchung, ob die Bescheinigung alle Pflichtangaben enthält.
IDD-Nachweis: was drauf stehen muss und wie lange du ihn aufbewahrst
Du sammelst die Nachweise für dich und für alle weiterbildungspflichtigen Beschäftigten. Laut § 7 Abs. 2 VersVermV muss daraus mindestens hervorgehen:
Name und Vorname des Gewerbetreibenden oder der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters
Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme
Name und Vorname oder Firma, Adresse und Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters
Die Nachweise hältst du fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vor und bewahrst sie in deinen Geschäftsräumen auf. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Maßnahme stattfand. Ein Seminar aus dem März 2026 musst du also bis Ende 2031 aufheben.
Bei der Brancheninitiative gut beraten zertifizierte Bildungsdienstleister buchen absolvierte Maßnahmen auf ein persönliches Bildungskonto. Das Konto ist für vertrieblich Tätige grundsätzlich kostenfrei, die Brancheninitiative ist freiwillig. Der Kontoauszug kann als Übersicht dienen. Die gesetzliche Pflicht, Nachweise zu sammeln und aufzubewahren, bleibt trotzdem bei dir.
Wer die IDD-Weiterbildung prüft
Eine regelmäßige Vorlagepflicht gibt es nicht. Du schickst der IHK also nicht jedes Jahr unaufgefordert deine Zertifikate. Nach § 7 Abs. 3 VersVermV kann die IHK aber anordnen, dass du eine Erklärung über die Weiterbildung im vorangegangenen Kalenderjahr abgibst. Das Muster dafür steht in Anlage 4 VersVermV. Es enthält deine Registrierungsnummer, jede Maßnahme mit Bezeichnung, Datum, Inhalt, Stunden und Anbieter sowie deine Bestätigung mit Unterschrift. Die Erklärung kann elektronisch erfolgen und muss alle weiterbildungspflichtigen Beschäftigten umfassen.
Wann die IHK nachfragt, ist unterschiedlich. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg nennt anlassbezogene Prüfungen, etwa nach Hinweisen von Dritten oder wenn in einem Vorjahr Weiterbildung fehlte, und strebt Stichproben bei jährlich bis zu 10 % der Erlaubnisinhaber an.
Besonderheit für Agenturen in der Ausschließlichkeit
Arbeitest du als gebundener Vermittler, brauchst du keine eigene Erlaubnis der IHK. Die Weiterbildungspflicht gilt trotzdem. Kontrolliert wird sie vom Versicherer, der für dich haftet: Nach § 48 Abs. 2a VAG muss er sicherstellen, dass die Anforderungen bei seinen gebundenen Vermittlern und deren Angestellten erfüllt, überwacht und dokumentiert werden. Dafür legt der Versicherer interne Leitlinien und Verfahren fest. Frag dort nach, wie du deine Nachweise einreichst.
Was passiert, wenn die 15 Stunden fehlen
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach der Gewerbeordnung. Die Höhe hängt davon ab, welche Pflicht verletzt ist:
Verstoß | Rechtsgrundlage | Bußgeld bis |
|---|---|---|
Nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weitergebildet | § 144 Abs. 2 Nr. 7d, Abs. 4 GewO | 5.000 € |
Nachweise nicht richtig oder nicht fünf Jahre aufbewahrt | § 26 Abs. 1 Nr. 1 VersVermV, § 144 Abs. 2 Nr. 1b, Abs. 4 GewO | 3.000 € |
Erklärung trotz Anordnung der IHK nicht abgegeben | § 26 Abs. 1 Nr. 2 VersVermV, § 144 Abs. 2 Nr. 1b, Abs. 4 GewO | 3.000 € |
Dazu kommt ein Risiko für die Erlaubnis selbst. Die IHK Düsseldorf schreibt, dass wiederholte Missachtung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und zum Widerruf der Erlaubnis führen kann.
So planst du die 15 Stunden für dein Büro
Fehlende Stunden lassen sich nicht nachholen. Deshalb lohnt sich ein fester Ablauf über das ganze Jahr:
Liste alle Personen im Büro auf, die vermitteln, beraten, Verträge vorbereiten oder Schäden bearbeiten. Das ist deine Pflichtliste für das Jahr.
Plane pro Person mindestens 16 Stunden, verteilt auf vier Quartale. Die Stunde Puffer fängt eine Maßnahme ab, die kürzer angerechnet wird als gedacht.
Wähle Themen nach der Tätigkeit der Person. Wer Gewerbekunden betreut, braucht andere Inhalte als jemand, der im Innendienst Kfz-Schäden bearbeitet.
Prüf vor jeder Buchung, ob die Bescheinigung Stunden, Inhalt und Anbieter mit Kontaktdaten ausweist und ob E-Learning eine Lernerfolgskontrolle hat.
Leg jede Bescheinigung sofort ab, in einem Ordner pro Jahr und Person.
Prüf im Oktober den Stand für alle und schließ Lücken bis zum 31. Dezember.
Quartal | Format | Beispielthema (Bezug Anlage 1) | Stunden |
|---|---|---|---|
Q1 | Webinar mit Abschlusstest | Neuerungen in der Sachversicherung | 4 |
Q2 | Präsenzseminar | Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung | 4 |
Q3 | Inhouse-Schulung nach Anlage 3 | Datenschutz in der Kundenberatung | 4 |
Q4 | E-Learning mit Lernerfolgskontrolle | Geldwäschegesetz in der Versicherungsvermittlung | 4 |
Eine Übersicht, die der Anlage 4 entspricht
Führ für das ganze Büro eine Tabelle mit diesen Spalten: Name, Datum, Bezeichnung der Maßnahme, Inhalt in einem Satz, Stunden, Anbieter mit Adresse und Kontaktdaten, Ablageort der Bescheinigung. Die Spalten entsprechen den Pflichtangaben aus § 7 Abs. 2 VersVermV und dem Muster der Anlage 4. Fordert die IHK eine Erklärung an, überträgst du die Zeilen des Vorjahres, ergänzt Registrierungsnummer und Anschrift (bei einer GmbH auch den gesetzlichen Vertreter) und unterschreibst.
Wo TaraOS im Büro Zeit spart
TaraOS bietet keine IDD-Weiterbildung an und führt kein Bildungskonto. Die 15 Stunden absolvierst du bei einem Weiterbildungsanbieter oder in einer eigenen Schulung nach Anlage 3. TaraOS nimmt dir Verwaltungsarbeit ab und schafft so Zeit für Kunden und für die Weiterbildung.
Ein Beispiel ist die Nacharbeit nach dem Kundentermin. Mit der Tara Meeting App für Mac und iPhone nimmst du Online-Meetings und Termine vor Ort auf. Tara erstellt Transkript und strukturierte Zusammenfassung mit Anlass, Themen, Vereinbarungen und offenen Punkten und legt beides beim Kontakt ab. Daraus erstellst du dein Beratungsprotokoll nach § 61 VVG, die Verantwortung dafür bleibt bei dir. Wie das im Detail aussieht, zeigt die Seite zur Beratungsdokumentation mit TaraOS.
Auch an anderen Stellen fällt Routinearbeit weg: Der KI-Telefonassistent nimmt Anrufe an und bucht Termine, Anfragen per WhatsApp beantwortet Tara über die offizielle WhatsApp Business Plattform, und jedes Anliegen landet als Vorgang, synchron mit AMEISE und Professional Works.
TaraOS in deinem Büro sehen
In einer Demo zeigen wir dir an einem Beispieltermin, wie aus einer Aufnahme Transkript und Zusammenfassung werden und wo Tara im Büroalltag sonst Arbeit übernimmt. Was die Pakete kosten, siehst du auf der Seite Preise.
Häufige Fragen
Gilt die IDD-Weiterbildungspflicht auch für den Innendienst?
Ja, wenn die Person unmittelbar bei Vermittlung oder Beratung mitwirkt. Die IHK Kassel-Marburg nennt dafür Beratung, die Vorbereitung von Verträgen und Vertragsvorschlägen, den Abschluss und das Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Verträgen, insbesondere im Schadenfall.
Gilt die Pflicht auch für Agenturen in der Ausschließlichkeit?
Ja. § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO nennt gebundene Vermittler nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ausdrücklich. Kontrolliert wird sie vom haftenden Versicherer.
Kann ich fehlende IDD-Stunden im nächsten Jahr nachholen?
Nein. Die Pflicht gilt je Kalenderjahr. Laut IHK Düsseldorf können Fehlzeiten nicht im Folgejahr nachgeholt werden, und überzählige Stunden lassen sich nicht übertragen.
Muss ich der IHK jedes Jahr einen IDD-Nachweis schicken?
Nein. Die IHK kann eine Erklärung nach Anlage 4 VersVermV für das Vorjahr anfordern. Ohne Aufforderung musst du nichts einreichen. Die Nachweise sammelst du trotzdem und bewahrst sie fünf Jahre auf.
Zählen Kurse zur Digitalisierung im Versicherungsvertrieb als Weiterbildung?
Das Gesetz nennt keine einzelnen Themen. Die Maßnahme muss zu deiner Tätigkeit passen, die Anforderungen der Anlage 3 erfüllen und einen versicherungsfachlichen Bezug haben. Der Branchenstandard von gut beraten führt als Lernziel unter anderem Chancen und Risiken der Digitalisierung im Versicherungsvertrieb und ihre Auswirkungen auf den Kunden auf. Ob ein bestimmter Kurs anerkannt wird, klärst du vorab mit dem Anbieter oder deiner IHK.
Ist die Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler gekippt?
Nein. Mit Stand 25. Oktober 2026 steht die Pflicht zu 15 Stunden je Kalenderjahr in § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO, und § 144 Abs. 2 Nr. 7d GewO sanktioniert Verstöße. Der laufende Gesetzentwurf zur IDD-Umsetzung (BT-Drucksache 21/3947) ändert andere Absätze des § 34d. Die Weiterbildungspflicht bleibt unverändert. Aufgehoben wurde 2026 nur die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.
Brauche ich ein gut beraten Bildungskonto?
Nein. Das Bildungskonto ist ein freiwilliges Angebot der Brancheninitiative. Es kann die Übersicht erleichtern, ersetzt aber nicht deine eigene Pflicht aus § 7 Abs. 2 VersVermV, Nachweise zu sammeln und aufzubewahren.
Quellen
BT-Drucksache 21/3947, Gesetzentwurf zur IDD-Umsetzung (abgerufen am 25.10.2026)
BGBl. 2026 I Nr. 215 (abgerufen am 25.10.2026)
§ 34d GewO (abgerufen am 25.10.2026)
§ 144 GewO (abgerufen am 25.10.2026)
§ 7 VersVermV, Anlage 1, Anlage 3, Anlage 4, § 26 VersVermV (abgerufen am 25.10.2026)
§ 48 VAG (abgerufen am 25.10.2026)
IHK Kassel-Marburg: Die Weiterbildungspflicht nach IDD (abgerufen am 25.10.2026)
IHK Berlin: Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (abgerufen am 25.10.2026)
IHK Düsseldorf: Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler (abgerufen am 25.10.2026)
IHK für Ostfriesland und Papenburg: Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler/-berater (abgerufen am 25.10.2026)
gut beraten: Vertrieblich Tätige und Anrechnungsregeln, Stand Januar 2024 (abgerufen am 25.10.2026)
Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Fall gibt deine IHK oder, als gebundener Vermittler, dein Versicherer.
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